Hier möchten wir mit einigen Schadensbeispielen aufzeigen, was unter den einzelnen Bausteinen der jeweiligen Sparten zu verstehen ist bzw. was versichert oder nicht versichert werden kann.
Hierbei können keine Pauschalaussagen abgeleitet werden, es handelt sich lediglich um mögliche Schadensbeispiele.
Was kann passieren?
Feuerschaden:
Im Winter heizen Sie einen Raum mit einem Zusatzheizgerät auf. Weil der Zusatzheizer das restliche Jahr über nicht benutzt wurde, sammelten sich Staub und Schmutz im Inneren an. Dadurch wurden die Lüftungskanäle verlegt und es kam durch die Überhitzung zu einem Brand.
Sturmschaden:
Ein Sturm mit Windgeschwindigkeiten über 60km/h deckt Ihr Dach ab.
Durch orkanartige Windgeschwindigkeiten entwurzelte die Tanne des Nachbarn und fiel auf Ihr Haus.
Leitungswasserschaden:
Eine Steckverbindung der Leitungswasserrohre in Ihrem 5 Jahre jungen Haus lockerte sich. Als Sie es bemerken, floss bereits seit einigen Tagen Wasser aus.
Grundstück- und Gebäudehaftpflicht:
Wenn zum Beispiel durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Gehwege von Eis und Schnee zu befreien) jemand verletzt wird, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Abwehr oder Bezahlung der Schadenersatzansprüche des Geschädigten.
Was kann passieren?
Feuerschaden:
Der Klassiker – wie das vergessene „Fett am Herd“ oder das „eingeschalten gelassene Bügeleisen“ – fallen nicht unter den Schutz der Versicherung.
Sturmschaden:
Heftige Windböen bringen ein Fenster zum Zerrbersten und daraufhin wurde die Wohnung durch den eindringenden Regen verschmutzt.
Leitungswasserschaden:
Die Waschmaschine wird undicht und überschwemmt den Wohnraum. Dadurch werden Einrichtungsgegenstände sowie die Küche durch das Wasser so stark beschädigt, dass sie nicht mehr verwendet werden können.
Einbruch-Diebstahlschaden:
Sie sind gerade beim Einkaufen für das Abendessen Ihrer Familie. Als Sie zurückkommen bemerken Sie, dass die Eingangstüre zu Ihrem Haus aufgebrochen ist…
Privat- und Sporthaftpflicht:
Sie streifen beim Vorbeigehen mit Ihrer Tasche eine teure Vase vom Tisch bei Freunden, bei denen Sie zu Besuch sind. Der Schaden wird aus Ihrer Privathaftpflicht bezahlt.
Wie haben Sie Ihren Betrieb versichert?
Betriebsgebäude, Maschinen, Waren und dessen Einrichtung sind ein bedeutender Teil des Eigenkapitals Ihres Unternehmens.
Schäden an diesen Sachen oder längere Ausfallszeiten können mitunter mit hohen finanziellen Nachteilen verbunden sein.
Wenn sich z.B. Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Glasbruch ereignen, kann das oft zu großen finanziellen Einbußen führen, die für Ihr Unternehmen im Extremfall sogar existenzbedrohend werden können.
Mit der richtigen Beratung und Erstellung eines Deckungskonzeptes sind Sie auf der sicheren Seite.
Wann bekomme ich Unterstützung?
Beispiel 1:
Ein gerichtlich zugesprochenes Schmerzensgeld ist nicht einbringlich zu machen. Aus dem Baustein Ausfallsversicherung übernimmt der Rechtsschutz das Schmerzensgeld bis zur vereinbarten Summe. – ACHTUNG! Nicht in jedem Rechtsschutzvertrag enthalten. – Fragen Sie bei Ihrem Versicherungsmakler nach.
Beispiel 2:
Die Haushaltsversicherung weigert sich, den von Ihnen geforderten Schaden zu bezahlen. Mit Hilfe aus dem Baustein Versicherungsvertragsstreitigkeiten haben Sie die Möglichkeit, juristische Unterstützung hinzu zuziehen und kommen somit zu Ihrem Recht.